Sachverständige: Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)

In einer Stellungnahme zur Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG-Änderungsgesetz 2020) vom Februar 2020 hat die BÄK unter Beteiligung aller betroffenen ärztlichen Fachgruppen die Anpassung der Vergütung ärztlicher Gutachten an die wirtschaftliche Entwicklung gefordert.

Um den Forderungen Nachdruck zu verleihen, intervenierte die BÄK unter anderem beim Rechtsausschuss des Bundesrates und den Bundestagsfraktionen.

Die geforderten Anpassungen wurden im Gesetz vom 27.11.2020 jedoch nicht vollumfänglich berücksichtigt. Neben weiteren Verbesserungen konnte zumindest eine Anhebung der Stundensätze für die Erstellung von Gutachten um 20-23 % erreicht werden.

Das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) ist am 29.12.2020 im Bundesgesetzblatt (Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 66/2020, Seite 3229) verkündet worden. Das Gesetz ist am 01.01.2021 in Kraft getreten. Nach Art. 13 Abs. 3 des KostRÄG 2021 sind die Änderungen des JVEG somit auch am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.

Aktuell gültige Fassung des JVEG

Vereinbarungen der Bundesärztekammer

Vereinbarung über das Verfahren der Erstellung von Befundberichten für den Ärztlichen Dienst der Agenturen für Arbeit

Zum 1. Januar 2022 ist die zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der Bundesärztekammer getroffene Neuvereinbarung über das Verfahren der Erstellung von Befundberichten für den Ärztlichen Dienst der Agenturen für Arbeit in Kraft getreten und ersetzt damit die seit dem 1. Januar 2015 geltende Fassung.

Mit der Neufassung wurde die bislang in § 3 Abs. 2 der Vereinbarung geregelte Frist von 10 Werktagen gestrichen, innerhalb derer Ärzte Befundberichte oder bereits vorliegende Befundunterlagen übermitteln sollten. Neu vereinbart wurde die zeitnahe Übermittlung bereits vorliegender Befundunterlagen oder die zeitnahe Erstellung und Zusendung des Befundberichtes.

Bei der Aktualisierung der Vereinbarung wurden auch die Vordrucke für die Befundberichte inklusive der zugehörigen Liquidation überarbeitet und erweitert. Neu hinzugekommen sind Vordrucke für Befundberichte bei Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung aus medizinischen Gründen, bei speziellem Bedarf im Rahmen der Wohnungsfürsorge nach § 22 SGB II, bei Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II sowie zur Kostenübernahme für einen orthopädischen Fußschutz.

Zukünftig sollen die Liquidationen keine personenbezogenen Daten mehr enthalten. Der Bezug zum Rechnungsbetrag kann dann bei der Bundesagentur für Arbeit ausschließlich über die Liquidations-ID hergestellt werden, die jede Befundanforderung des Ärztlichen Dienstes enthält.

Nachfragen zu Rechnungsbeträgen oder Zahlungsvorgängen können daher zukünftig nur unter Angabe dieser Liquidations-ID von der Bundesagentur für Arbeit beantwortet werden.

Sollten die Vordrucke von der Internetseite der Bundesärztekammer verwendet werden, muss die Liquidations-ID aus der Original-Anforderung der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden.

Gleiches gilt, wenn die Vordrucke aus der jeweiligen Praxissoftware zur Anwendung gelangen. Die Formulare für die Befundberichte des Ärztlichen Dienstes der Bundesagentur für Arbeit sollen dort mit dem nächsten Quartals-Update eingespielt werden.“

Neuvereinbarung über das Verfahren der Erstellung von Befundberichten für den Ärztlichen Dienst der Agenturen für Arbeit zum 01.01.2022

Vordrucke für Befundberichte inklusive Liquidation (Formulare)

Allgemeiner Befundbericht für den ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit
Befundbericht bei Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung aus medizinischen Gründen
Befundbericht bei speziellem Bedarf im Rahmen der Wohnungsfürsorge
Befundbericht bei Mehrbedarf z.B. Pflege- oder Hygieneartikel
Befundbericht bei Bedarf des Fußschutzes oder technischer Hilfen

Vereinbarung über die Inanspruchnahme ziviler Ärzte durch Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten der Bundespolizei

Vereinbarung über die Inanspruchnahme ziviler Ärzte durch die Bundeswehr

Ärztliche Gutachten und Befundberichte für gesetzliche Rentenversicherungsträger

Positionspapier der Bundesärztekammer

Bis zum 30.06.1997 bestand zwischen der Bundesärztekammer und dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (heute DRV Bund) eine Honorarvereinbarung zur Vergütung ärztlicher Befundberichte und Gutachtenleistungen für die Rentenversicherungsträger.

Trotz langjähriger intensiver Verhandlungen zwischen BÄK und DRV Bund kam seitdem keine erneute Honorarvereinbarung zustande.

Da auch in Zukunft keine Verständigung auf eine neue Vereinbarung zu erwarten ist, hat der Vorstand der Bundesärztekammer in seiner Sitzung am 24.04.2015 beschlossen, ein Positionspapier mit Hinweisen und Erläuterungen zu ärztlichen Gutachten und Befundberichten für gesetzliche Rentenversicherungsträger zu veröffentlichen.  (Empfehlung nach JVEG)

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