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Hoppe: Töten gehört nicht zum Handwerk des Arztes

Berlin, 12.01.2010 

„Töten gehört nicht zum Handwerk des Arztes und der Ärztin - auch nicht die Beihilfe zum Sterben“, mahnte der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, in einem Interview mit der Frankfurter Neuen Presse. Zugleich begrüßte er, dass sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag klar gegen jede Form kommerzieller Sterbehilfe ausgesprochen hat. Allerdings sei die geschäftsmäßige Vermittlung von Sterbehilfe bereits durch geltendes Strafrecht verboten. „Wie brauchen kein neues Gesetz, um der kommerziellen Sterbehilfe einen Riegel vorzuschieben“, betonte Hoppe.

Vielmehr müsse die Anzahl der Palliativstationen und Hospize in Deutschland deutlich erhöht werden. „Der Ausbau der Palliativmedizin muss fester Bestandteil der heutigen Medizin werden“, fordert der Ärztepräsident. Der Unterschied zwischen einer aktiven Sterbehilfe und der Palliativmedizin liege darin, dass nicht der Leidende, sondern die Symptome seines Leidens beseitigt werden. „Wir wissen, dass Menschen, die unheilbar krank sind, aber deren Schmerzen wirksam bekämpft werden und deren Sorgen ernst genommen werden, auch die letzten Tage ihres Lebens als lebenswert erleben“, erklärt Hoppe. Eine gute und flächendeckende Palliativmedizin werde den Ruf nach aktiver Sterbehilfe verhallen lassen. Sie könne dazu beitragen, das Vertrauen der Menschen in eine fürsorgliche Medizin am Lebensende zu stärken.

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