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Hoppe: Umfangreiche Aufklärung vor Gentest zum Schutz der Kinder

Berlin, 01.09.2008

Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe hat eine umfangreiche Aufklärung vor Gentests bei Schwangeren gefordert. „Kinder sind sonst nicht ausreichend geschützt - weder vor der Geburt noch danach“, sagte er in einem Interview mit dem Magazin „Focus“ (01.09.). Wenn ein Arzt etwa eine Fruchtwasseruntersuchung oder den Triple-Test mache, müsse er die Frau vorher genau aufklären. „Das steht im Gesetz“, betonte Hoppe. Er appellierte an die Eltern, genetische Tests am Nachwuchs besonders vorsichtig zu nutzen. Das gelte bereits für Untersuchungen an Embryos im Mutterleib: „Oft kann man nur ein Krankheitsrisiko bestimmen; das bringt Schwangere in eine schwierige Lage. Kommt ein Abbruch nicht in Frage, sollte man keinen solchen Test machen.“

Hoppe begrüßte das geplante Gendiagnostik-Gesetz. Vieles geschehe bisher in fast rechtsfreiem Raum. „Doch gibt es Verfahren wie Ultraschall oder Fragen nach Vorerkrankungen in der Familie, die ähnliches Wissen bringen. Das ist nicht drin und nicht gut“, kritisierte der Ärztepräsident.

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