„Patientenverfügungen sind verbindlich, wenn sie klar und eindeutig sind“
Ärztepräsident gegen Gesetz zu Patientenverfügungen
Berlin, 23.06.2008
Die deutsche Ärzteschaft hält ein Gesetz zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen nicht für notwendig. «Wir haben Klarheit - und diese wird durch ein Gesetz nicht noch klarer werden», sagte der Präsident der Bundesärztekammer Jörg-Dietrich Hoppe in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa. Patientenverfügungen seien grundsätzlich verbindlich. Mit Patientenverfügungen können Menschen vorab festlegen, wie sie im Fall einer schweren Erkrankung medizinisch behandelt werden wollen, wenn sie zum Beispiel im Koma liegen.
Hoppe wandte sich damit gegen Überlegungen in allen Bundestagsfraktionen, die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen gesetzlich zu regeln. Ein Gesetzentwurf, der vom rechtspolitischen Sprecher der SPD-Fraktion Joachim Stünker erarbeitet wurde, wird am kommenden Donnerstag (26.06.2008) erstmals im Bundestag diskutiert. Es ist aber mit weiteren fraktionsübergreifenden Vorstößen zu rechnen. Dabei gehen die Meinungen auseinander, ob die Verfügungen stets maßgeblich für die Behandlungen sein sollen. In der Politik wird bereits seit fünf Jahren über diese Frage debattiert.
Aus Sicht der Ärzteschaft ist nach den Worten Hoppes eine Patientenverfügung stets verbindlich. Voraussetzung sei, dass die Verfügung auf die Situation zutreffe, in der die Entscheidung zu einer Behandlung getroffen werden müsse und sich der Patient aktuell - etwa weil er im Koma liegt - nicht äußern könne. Zudem dürfe nicht angenommen werden, der Patient habe seine Meinung geändert. «Patientenverfügungen sind verbindlich, wenn sie klar und eindeutig sind - und auch verbindlich, wenn der Arzt anderer Meinung ist», sagte der Ärztepräsident.
Hoppe verwies darauf, dass die Bundesärztekammer in diesem Jahr die Mediziner umfassend über diese Rechtsauffassung unterrichtet habe. Er glaube auch nicht, dass durch ein Gesetz Streitfälle, die durch die Gerichte entschieden werden müssten, ausgeschlossen werden könnten.
Zudem sind nach seiner Ansicht die Fälle auch zu unterschiedlich, um durch ein Gesetz erfasst werden zu können. «Jeder Mensch hat einen anderen Verlauf einer tödlichen Erkrankung. Jeder Mensch empfindet den Prozess der Erkrankung anders. Jede Arzt-Patienten-Beziehung ist unterschiedlich. Das durch ein Gesetz schablonenhaft zu regeln, ist nicht möglich», sagte der Mediziner.
Als sinnvoll sieht Hoppe allenfalls eine Regelung zur Einschaltung der Vormundschaftsgerichte an. Diese werden derzeit schon dann angerufen, wenn es Meinungsunterschiede zwischen Betreuer und Arzt über eine Behandlung gibt.